Aufgaben

An der Gesamtkonferenz nehmen die Schulleitung, alle Lehrkräfte der Schule sowie Vertreter der Eltern und der SV teil. Hier werden alle die Schule, die Erziehung und den Unterricht betreffenden Fragen erörtert und Beschlüsse gefasst. Des weiteren dient sie der Förderung des kollegialen und pädagogischen Zusammenwirkens der Lehrkräfte. Die Vertreter der Elternschaft und der Schülervertretung nehmen an den Sitzungen nur mit beratender Stimme teil.

Zusammensetzung

Die Beschlüsse der Gesamtkonferenz sind verbindlich. Wird Beschlüssen, die einer Zustimmung des SEB oder der SV bedürfen, die Zustimmung verweigert, so ist vom Schulbeirat ein Vermittlungsvorschlag zu erarbeiten. Bei Ablehnung entsprechender Vermittlungsvorschläge kann der Schulleiter die Entscheidung durch den Schulträger (Kuratorium) beantragen.

Sitzungen

Die Gesamtkonferenz ist mindestens einmal pro Halbjahr einzuberufen. An der ESS finden in der Regel eine Gesamtkonferenz am ersten Schultag des neuen Schuljahres und jeweils eine weitere pro Halbjahr statt.