Die Finanzierung der Schule beruht auf drei Säulen:
- Öffentliche Zuschüsse
- Zuschüsse aus dem Kirchensteueraufkommen
- Spenden
Als staatlich anerkannte Schule in freier (hier: kirchlicher) Trägerschaft erhält die Stiftung Edith-Stein-Schule Darmstadt Zuschüsse gemäß dem hessischen Ersatzschulfinanzierungsgesetz von Land und Kommune. Das aktuelle Gesetz trat 2013 in Kraft und wird 2023 durch eine Neufassung ersetzt (Laufzeit jeweils 10 Jahre). Ursprünglich war eine Deckung der Schülerkosten (Personalkosten und Schulträgerkosten) in Höhe von 85% angestrebt. Diese Deckung wurde aber real nie erreicht, zum einen, da die zugrunde gelegten Werte der Schülerkosten in Hessen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des gesetztes bereits 2 Jahre alt waren, zum anderen weil die Steigerung des Betrages (die sogenannte Dynamisierung) sich nicht an den realen Schülerkosten orientiert sondern an der jährlichen Anpassung der Beamtenbesoldung. Die Schülerkosten sind jedoch in den letzten zehn Jahren weit stärker gestiegen als diese Anpassung.
Nach einer Analyse des Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. (KOWID)[1] erreicht die Deckung aktuell ca. 68%.
Die Zuschüsse des Landes Hessen werden zur Finanzierung der Personalkosten der Lehrkräfte herangezogen, die Zuschüsse der Kommunen (der sogenannte Gastschulbeitrag) zur Deckung der Kosten für Betrieb, Bauunterhaltung, Investitionen sowie Verwaltung.
Im Rahmen des Haushaltes stellt das Bistum Mainz der Stiftung Edith-Stein-Schule Darmstadt finanzielle Mittel aus dem Kirchensteueraufkommen zur Verfügung, um die Finanzierungslücke bei den Personalkosten zu decken.
Das Spendenaufkommen der Stiftung besteht aus Spenden der Familien, deren Kinder die Edith-Stein-Schule besuchen, und aus Spenden Dritter, die in der Regel projektbezogen erfolgen. Diese werden zur Deckung der Finanzierungslücke im Bereich der Aufgaben eines Schulträgers verwendet. Seit Einführung des Schulgeldes an den Bistumsschulen leistet die Edith-Stein-Schule auch einen Beitrag zur Deckung der Finanzierungslücke in diesem Bereich (Kompensationszahlung).
Der Besuch der Edith-Stein-Schule ist nicht an die Zahlung eines Schulgeldes gebunden, da es dem Schulträger, der Stiftung Edith-Stein-Schule, wichtig ist, dass Mädchen und Jungen aus allen Schichten der Bevölkerung die Schule besuchen können, wenn ihre Eltern eine christlich geprägte Bildung und Erziehung wünschen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Schule jedoch neben den staatlichen und kirchlichen Zuschüssen auf Spenden angewiesen.
Bewusst hat sich die Schulgemeinde vor einigen Jahren, als die Schulen in der Trägerschaft des Bistums Mainz ein verbindliches Schulgeld einführten, für den Weg des Solidarbeitrags entschieden: Familien, denen es leichter fällt spenden einen höheren Betrag, Familien denen es schwer fällt, spenden entsprechend ihren Möglichkeiten. Dieses Prinzip drückt beispielhaft unsere Haltung in der christlichen Erziehungsgemeinschaft aus, nämlich dass wir füreinander einstehen und gemeinsam Verantwortung übernehmen. Die Höhe der individuellen Spende ist lediglich einer einzigen Person in der Schulverwaltung bekannt, nämlich unserer Mitarbeiterin in der Buchhaltung. Weder Schulleitung, noch Lehrkräfte, noch Vorstand des Schulelternbeirats wissen um den Umfang einzelner Spenden.
Damit ich als Schulleiterin und Vorstand der Stiftung Edith-Stein-Schule jedoch eine solide Haushaltsplanung und Abwicklung leisten kann, ist ein durchschnittliches Spendenziel von 90,00 € pro Schüler*in und Monat angestrebt.
Diese Anpassung des Betrages berücksichtigt bereits die Entwicklung der letzten Jahre und die prognostizierte Entwicklung der Kosten für Unterhalt und Betrieb der Schule.
Elternbrief Schulfinanzierung Oktober 2021
[1] Th. Beukert: Statistische Erhebung der öffentlichen Schülerkosten in Hessen, 2020, für KOWID – Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V.