Hygieneplan „Corona“ der Edith-Stein-Schule gültig ab 30.08.2021

Die Edith-Stein-Schule schließt sich generell allen Vorschriften in dem durch das Hessische Kultusministerium herausgegebenen Hygieneplan in seiner aktuellen Version (zuletzt geändert zum 12.07.2021) nebst allen Anhängen und allen gültigen Verordnungen des Landes Hessens in vollem Umfang an.

Im Besonderen gelten folgende Maßgaben:

I. Für alle:

  1. Für voraussichtlich zwei Wochen (30.08.-12.09.) gilt auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude eine generelle Maskenpflicht (nur medizinische Masken!) auch im Unterricht.
  2. Alle Personen, die nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügen oder Genesene sind, müssen sich in der Zeit vom 30.08. – 12.09. dreimal pro Woche einem Selbsttest unterziehen. Dieser wird in der Schule angeboten. Von Lehrkräften und Mitarbeiter*innen kann wie bisher eine Selbsterklärung abgegeben werden.

II. Schülerinnen & Schüler

1. Betreten des Schulgeländes

  • Das Schulgelände darf nur betreten werden, wenn keine auf eine Infektion mit Covid19 hinweisenden Symptome vorliegen.
  • Wenn möglich wird auf Abstand zu anderen geachtet.
  • Nach dem Betreten des Schulgebäudes müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.
  • Alle Schüler*innen begeben sich auf dem kürzesten Weg in ihren Unterrichtsraum.

II. Verhalten im Unterricht

  • Schüler*innen, die an Testtagen verspätet mit dem Unterrichtet beginnen (z.B. wegen Arzttermin, verschlafen, o.ä.) melden sich erst im Sekretariat, um den Test nachzuholen.
  • Auf regelmäßiges Querlüften (3-5 min) gemäß des raumindividuellen Lüftungsplans ist zu achten!
  • In Räumen mit Luftfilteranlagen wird ebenfalls regelmäßig quer gelüftet.
  • In beiden Fällen sind die Fenster bei kühler Witterung eventuell danach zu schließen.
  • Toilettengänge sollten nach Möglichkeit während der Unterrichtsstunde erledigt werden. Nach dem Toilettengang müssen die Hände gründlich gewaschen werden.

3. Pausenzeiten und Verhalten während der allgemeinen Pausen

(1) Alle Pausen sind Frischluftpausen.

(2) Folgende Aufenthaltsbereiche werden zugewiesen:

  • Jahrgangsstufen 5 + 6: A-Bau-Hof
  • Jahrgangsstufen 7 + 8: Sportplatz
  • Jahrgangsstufe 9 + 10: äußerer und innerer Pavillonhof
  • Jahrgangsstufen E und Q3: Atriumhof + Oberstufenhof

(3) Essen und Trinken ist für die Schüler*innen dieser Jahrgänge nur im Freien, in jedem Fall unter Einhaltung des Mindestabstands gestattet.

(4) Fang-, Ball- und Bewegungsspiele dürfen mit Maske gespielt werden.

(5) Ein Aufenthalt auf den Gängen ist nicht gestattet.

(6) Toilettengänge

Auf die Maximalzahl der Schüler*innen in den Toiletten ist zu achten (Aushang an der Toilettentür), ebenso auf den Mindestabstand und das Waschen der Hände nach dem Toilettengang.

(7) Frühstücksversorgung

Im C-Bau ist ab Dienstag, den 31.08. ein Erwerb von kleinen Snacks möglich, die Laufwege, Abstände und sonstigen Regeln im Aufenthaltsraum sind zu beachten. Der Trinkwasserspen-der kann nicht benutzt werden.

(8) Unterrichtsraumwechsel geschehen zügig auf direktem Weg am Ende der Pause.

4. Mittagessen

Ein Mittagessen im Pavillon (Mensa) ist ab 01.09. möglich.
Die Cafeteria bietet Salat, Obstsalat, Müsli uvm.

5. Verlassen des Schulgeländes

Nach Ende des Unterrichtstages begeben sich die Schüler*innen unmittelbar auf den Heimweg.

Ausnahme: Wenn Kinder, die mit anderen (Geschwistern, Cousins, etc.) Fahrgemeinschaften bilden, bereits vor ihrem eigentlichen Unterrichtsbeginn oder über das Unterrichtsende hinaus auf den/die Fahrpartner*in warten müssen, suchen sich diese bitte eigenverantwortlich einen Platz im Schulgebäude (Bereich vor Hausmeisterloge, Cafeteria, leerstehende Räume, etc.) oder bei gutem Wetter im Freien und verhalten sich ruhig. Das Lernzentrum kann ebenfalls wieder genutzt werden.

III. Lehrerinnen & Lehrer

„Die Mitglieder der Schulleitungen sowie Pädagoginnen und Pädagogen gehen bei der Umsetzung von Schutz- und Hygieneplänen mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und ebenfalls umsetzen.“ Dies gilt auf dem gesamten Schulgelände, innerhalb des Gebäudes, während des Unterrichts und der allgemeinen Pausen. Weiterhin gilt:

  • Der aktuelle Hygieneplan ist in der Klassenleitungsstunde am ersten Schultag mit den Schüler*innen zu besprechen.
  • Die Schüler*innen sollen durch die Lehrkräfte aufgefordert werden, sich mehrfach am Tag die Hände zu waschen und wo möglich Abstand einzuhalten.
  • Auf das regelmäßige Querlüften und anschließendes Schließen der Fenster gemäß des Lüftungsplans ist zu achten.
  • Lehrkräfte, die in den jeweils ersten Stunden des Tages Unterricht in einem Fachsaal haben, sollen bereits 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in den Räumen sein und dort Aufsicht über die Schüler*innen führen.
  • Zu beachten sind die Regelungen für die großen Pausen (s. I, 3.).
  • Die Kolleginnen und Kollegen, die im Anschluss an die großen Pausen Unterricht haben, finden sich rechtzeitig in ihren Klassenräumen ein, um den Eintritt der Schüler*innen zu beaufsichtigen.
  • Während des Aufenthalts in den nur Lehrkräften zugänglichen Räumen (Lehrerzimmer, Funktionsräume) müssen alle Regeln zum Infektionsschutz beachtet werden.

Version 7.0, 30.08.2021 D. Krumpholz