Die Edith-Stein-Schule schließt sich generell allen Vorschriften in dem durch das Hessische Kultusministerium herausgegebenen Hygieneplan in seiner aktuellen Version (zuletzt geändert zum17.02.2021) nebst allen Anhängen und allen gültigen Verordnungen des Landes Hessens in vollemUmfang an.
Im Besonderen gelten folgende Maßgaben:
I. Auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude gilt eine generelle Maskenpflicht (MNB, FFP2, medizinische Masken) auch im Unterricht.
II. Schülerinnen & Schüler
1. Betreten des Schulgeländes
- Das Schulgelände darf nur betreten werden, wenn keine auf eine Infektion mit Covid19 hinweisenden Symptome vorliegen.
- Wenn möglich wird auf Abstand zu anderen geachtet.
- Nach dem Betreten des Schulgebäudes müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.
- Alle Schüler*innen begeben sich auf dem kürzesten Weg in ihren Unterrichtsraum.
2. Verhalten im Unterricht
- Zweimal pro Woche führt jede*r Schüler*in einen Selbsttest zu Beginn des Unterrichts durch oder legt ein negatives Testat aus einem Testzentrum vor. (Ausnahme: Genesene und doppelt Geimpfte)
- Schüler*innen, die an Testtagen verspätet mit dem Unterrichtet beginnen (z.B. wegen Arzttermin, verschlafen, o.ä.) melden sich erst im Sekretariat, um den Test nachzuholen.
- Auf regelmäßiges Querlüften (3-5 min) gemäß des raumindividuellen Lüftungsplans ist zu achten!
- In Räumen mit Luftfilteranlagen wird ebenfalls regelmäßig quer gelüftet.
- In beiden Fällen sind die Fenster danach zu schließen ODER die Heizkörper abzudrehen.
- Toilettengänge sollten nach Möglichkeit während der Unterrichtsstunde erledigt werden. Nach dem Toilettengang müssen die Hände gründlich gewaschen werden.
3. Pausenzeiten und Verhalten während der allgemeinen Pausen
(1) Alle Pausen sind Frischluftpausen.
(2) Folgende Aufenthaltsbereiche werden zugewiesen:
- Jahrgangsstufen 5 + 6: A-Bau-Hof
- Jahrgangsstufen 7 + 8: Sportplatz
- Jahrgangsstufe 9 + 10: äußerer und innerer Pavillonhof
- Jahrgangsstufen Q2: Atriumhof + Oberstufenhof
(3) Essen und Trinken ist für die Schüler*innen dieser Jahrgänge nur im Freien, in jedem Fall unter Einhaltung des Mindestabstands gestattet.
(4) Fang-, Ball- und Bewegungsspiele dürfen mit Maske gespielt werden.
(5) Ein Aufenthalt auf den Gängen ist nicht gestattet.
(6) Toilettengänge
Auf die Maximalzahl der Schüler*innen in den Toiletten ist zu achten (Aushang an der Toilettentür), ebenso auf den Mindestabstand und das Waschen der Hände nach dem Toilettengang.
(7) Frühstücksversorgung
Im C-Bau ist ab Dienstag, den 23.02. ein Erwerb von kleinen Snacks möglich, die Laufwege, Abstände und sonstigen Regeln im Aufenthaltsraum sind zu beachten. Der Trinkwasserspender kann nicht benutzt werden.
(8) Unterrichtsraumwechsel geschehen zügig auf direktem Weg am Ende der Pause.
4. Mittagessen
Ein Mittagessen im Pavillon (Mensa) ist seit 31.05. wieder möglich.
Die Cafeteria bietet Salat, Obstsalat, Müsli uvm.
5. Verlassen des Schulgeländes
Nach Ende des Unterrichtstages begeben sich die Schüler*innen unmittelbar auf den Heimweg. Wir bitten darum, dass auch außerhalb des Schulgeländes auf Körperkontakt verzichtet wird und der Mindestabstand eingehalten wird.
Ausnahme: Wenn Kinder, die mit anderen (Geschwistern, Cousins, etc.) Fahrgemeinschaften bilden, bereits vor ihrem eigentlichen Unterrichtsbeginn oder über das Unterrichtsende hinaus auf den/die Fahrpartner*in warten müssen, suchen sich diese bitte eigenverantwortlich einen Platz im Schulgebäude (Bereich vor Hausmeisterloge, Cafeteria, Leerstehende Räume, etc.) oder bei gutem Wetter im Freien und verhalten sich ruhig. Das Lernzentrum steht hierfür leider nicht zur Verfügung, da dieses von den Kindern der Notbetreuung genutzt wird.
III. Lehrerinnen & Lehrer
- Zweimal pro Woche bestätigt jede Lehrkraft das Vorliegen eines aktuellen negativen Schnelltestergebnisses durch Unterschrift auf der sog. Selbsterklärung. Diese ist im Sekretariat abzugeben. (Ausnahme: Genesene und doppelt Geimpfte)
„Die Mitglieder der Schulleitungen sowie Pädagoginnen und Pädagogen gehen bei der Umsetzung von Schutz- und Hygieneplänen mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und ebenfalls umsetzen.“ Dies gilt auf dem gesamten Schulgelände, innerhalb des Gebäudes, während des Unterrichts und der allgemeinen Pausen. Weiterhin gilt:
- Die Schüler*innen sollen durch die Lehrkräfte aufgefordert werden, sich mehrfach am Tag die Hände zu waschen und wo möglich den Mindestabstand einzuhalten.
- Auf das regelmäßige Querlüften und anschließendes Schließen der Fenster gemäß des Lüftungsplans ist zu achten.
- Lehrkräfte, die in den jeweils ersten Stunden des Tages Unterricht in einem Fachsaal haben, sollen bereits 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in den Räumen sein und dort Aufsicht über die Schüler*innen führen.
- Zu beachten sind die Regelungen für die großen Pausen (s. I, 3.). Diese sollten in der ersten Klassenlehrerstunde bei Aufnahme des Präsensunterrichts mit den Schüler*innen besprochen und wenn notwendig „aufgefrischt“ werden.
- Die Kolleginnen und Kollegen, die im Anschluss an die großen Pausen Unterricht haben, finden sich rechtzeitig in ihren Klassenräumen ein, um den Eintritt der Schüler*innen zu beaufsichtigen.
- Während des Aufenthalts in den nur Lehrkräften zugänglichen Räumen (Lehrerzimmer, Funktionsräume) müssen alle Regeln zum Infektionsschutz beachtet werden. Auch hier gelten die Maskenpflicht und die Regeln zum Essen und Trinken.
- Im kleinen Lehrerzimmer können sich max. 6 Personen aufhalten.
Version 5.0, 04.06.2021 D. Krumpholz