Newsletter 2, 10.09.2021

Informationen der Schulleiterin

Stand Freitag, 10.09.2021, 13.00 Uhr

Themen: neue Regelungen ab Montag – Klärung: Bestätigen von negativen Tests im Testheft – Erläuterungen zum Kompensationsunterricht – Informationen zu Schulfahrten – neuer Boden in der B-Halle

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wie in allen Jahren war die zweite Unterrichtswoche einerseits geprägt von einer zunehmenden Ruhe und Konzentration auf Unterrichtsinhalte und neue Themen, andererseits aber auch in diesem Jahr von Fragen und Unsicherheiten bezüglich Testheft, Kompensationsunterricht oder auch zu den geplanten Schulfahrten.

Einige (noch nicht alle) dieser Fragen konnten nun zum Wochenabschluss hin geklärt werden:

Die sogenannten Präventionswochen werden nicht verlängert. Das bedeutet, dass ab Montag, den 13.09. zweimal pro Woche Selbsttests angeboten werden. Das geschieht Montags und Mittwochs.

Obwohl die Inzidenz um die 100 schwankt, tageweise auch deutlich über 100 lag, erlaubt die neue Allgemein-Verfügung der Stadt Darmstadt, dass ab Montag am Platz im Unterrichtsraum die Masken abgelegt werden dürfen. Den entsprechend angepassten Hygieneplan (Version 8.0) finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Maskenpflicht gilt nach wie vor auf dem ganzen restlichen Schulgelände mit den bereits bekannten Ausnahmen an der frischen Luft. Die Erlaubnis zum Ablegen der Maske bedeutet auch, dass Schüler*innen am Platz in kleinen Pausen essen und trinken dürfen, obwohl ich es begrüßen würde, wenn dies nach Möglichkeit im Freien geschähe.

In einem Punkt habe ich zu Beginn des Schuljahres das Schreiben von Herrn Kultusminister Lorz bezüglich der Testhefte falsch interpretiert.

Damit Schüler*innen ihr Testheft auch außerhalb der Schule als Testnachweis nutzen können, ist es notwendig, dass die Teilnahme am Selbsttest mit negativem Ergebnis fortlaufend dokumentiert wird.

Entsprechend gilt ab heute, dass wir jeden negativen Selbsttest mit Handzeichen im Testheft bestätigen. Meine Bitte zu Schuljahresbeginn, nur dann die Bestätigung einzuholen, wenn man sicher weiß, dass man den Nachweis benötigt, war gut gemeint im Sinne der Optimierung der organisatorischen Abläufe. Man darf sich da keine Illusionen machen: In den jüngeren Klassen erfordert der Testablauf mit allen Details oft einen Großteil der 1. Stunde. (In zweistündigen Nebenfächern ein herber Verlust an reeller Unterrichtszeit.) Für die Missinterpretation zu Schuljahresbeginn bitte ich um Entschuldigung.

Leider hatte die Bitte außerdem dazu geführt, dass sich die jüngeren Schüler*innen manchmal nicht getraut haben, ihr Heft vorzulegen. Das war natürlich erst recht nicht meine Absicht. Mit der neuen Anweisung haben nun alle Klarheit und es sollte mit zunehmender Routine immer zügiger möglich sein, zum Unterricht überzugehen.

Fragen aus Ihrer Runde auch auf den schon stattgefundenen Elternabenden haben mir verdeutlicht, dass ich Sie als Gesamtelternschaft nicht hinreichend über unsere Konzeption des Corona-Kompensationsunterrichts informiert habe. Das bedaure ich sehr. Hier habe ich versäumt, ein Thema, das wir hier unter uns Lehrkräften im 2. Halbjahr intensiv diskutiert, geplant, überprüft, überarbeitet, in eine Konzeption haben fließen lassen, dann auch Ihnen und den Schüler*innen zu erläutern. Das sollte natürlich nicht passieren.

Sie finden auf unserer Homepage unter „Unsere Arbeit/Förderunterricht“ die Konzeption des Kompensationsunterrichts sowie eine Übersicht über alle Kurse. Bitte beachten Sie die Erläuterungen zur Teilnahme an den Kursen.

Bereits am Mittwoch erreichte uns mit den „Regelungen zu Schulfahrten ab 13.09.2021 die gute Nachricht, dass Schulfahrten prinzipiell möglich sind.

„Ein- und mehrtägige Schulfahrten innerhalb Deutschlands und eintägige Fahrten ins Ausland dürfen grundsätzlich durchgeführt werden.“ („Dies gilt weiterhin unter dem Vorbehalt, dass infektionsschutzrechtliche Regelungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene oder Anordnungen durch zuständige Gesundheitsämter Reisen in das Zielgebiet zulassen.“)

Sowohl ab Start- als auch am Zielort müssen die örtlichen Vorgaben die Reise zulassen. Deshalb recherchieren die Lehrkraft die rechtlichen Bestimmungen am Zielort, die Hygieneregeln der Unterkunft und Beförderungsmittel und geben Sie Ihnen nächsten Woche zur Kenntnis.

Für Testungen vor und während der Fahrt gilt:

  • Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene, Teilnahme am Selbsttest wird empfohlen.
  • Erster Test: Unmittelbar vor Reiseantritt (also am gleichen Tag)!
  • Selbsttests alle zwei Tage. (Eine tägliche Testung kann auf Wunsch aller erfolgen)
  • Nach Rückkehr: Testungen dreimal die Woche für zwei weitere Wochen

Ob ein sonntags vor Abreisemontag eingeholter Bürgertest für den Abreisetag gilt, klärt Frau Dr. Schmieden vom staatl. Schulamt und gibt uns Rückmeldung. Die Klassenleitung wird Sie entsprechend informieren.

Viele weitere Detailfragen (vor allem rund um den Punkt „Was passiert bei einem positiven Schnelltest?“) befinden sich noch in der Klärung. Ich hoffe, dazu am Montag über die Klassenleitungen der fahrenden Klassen weitere Informationen geben zu können.

Liebe Eltern, ich kann gut verstehen, wenn Sie der Gedanke, Ihr Kind mit auf Klassenfahrt zu geben in diesen schwierigen Zeiten Sie mit Unruhe erfüllt. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass das schöne Erlebnis gemeinsam verbrachter Tage mit Aktivitäten, Austausch, Abenteuer für die Kinder und Jugendlichen so wichtig ist wie vielleicht noch nie.

Ich spüre eine große Vorfreude sowohl bei den Schüler*innen als auch bei den Lehrkräften. Dennoch: die Sorge, der große Aufwand in der Organisation, auch das Bewusstsein der noch größeren Verantwortung für die Kinder beschäftigt und belastet die verantwortlichen Lehrkräfte rund um die Uhr. Dass aber alle bereit sind, das auf sich zu nehmen, zeigt, für wie wesentlich die Fahrten für das Wohlergehen der Kinder angesehen werden.

Der neue Sport-Schwingboden in der B-Halle ist fertig und ab Dienstag benutzbar. Ich bitte im Namen der Sport-Fachschaft darum, unbedingt darauf zu achten, die Halle nur noch mit Hallenschuhen zu betreten, oder gegebenenfalls die Straßenschuhe kurz auszuziehen, wenn man etwas in der Halle zu erledigen hat. Bitte sprechen Sie auch mit Ihren Kindern darüber. Der Boden soll ja lange so schön bleiben wie auf dem Bild zu sehen!

Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende!

Schulleiterin