Themen: Aktuelle Situation
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
ich darf mich an dieser Stelle bei Ihnen allen für Ihre zuverlässige Kommunikation in der aktuellen Infektionswelle bedanken! Gemeinsam gelingt es uns, einigermaßen den Überblick zu behalten. Aufkommende Fragen, aber auch pfiffige Ideen für mehr Transparenz und Information setzen wir fortlaufend um.
Hier nochmal einige Konkretisierungen, die in der letzten Woche erfragt wurden:
- Welche Kinder sind von der Maskenpflicht befreit?
Damit auch Vertretungslehrkräfte oder Aufsichten nicht zu überrascht sind, und um Missverständnisse zu vermeiden, hängt im Lehrerzimmer an diskreter Stelle eine Liste, mit den Klassen, in denen Schüler*innen nach unserem Kenntnisstand von der Maskenpflicht befreit sind.
- Welche Klassen müssen täglich testen?
Eine täglich aktualisierte Liste der betroffenen Klassen (Dank an Frau Rinsche und Frau Köhler) hängt an der Innenseite der Tür des Lehrerzimmers.
Die Elternbeiräte werden, wie die Klassenleitungen und damit alle unterrichtenden Lehrkräfte der betroffenen Gruppen, jeweils über positive Testergebnisse anonymisiert informiert.
- Wann muss eine Klasse überhaupt täglich testen?
Nach wie vor wenden wir bei der Einschätzung, ob eine tägliche Testung notwendig ist, die 48-Stunden-Regel an: Ist der/die positiv getestete Schüler*in 48 Stunden vor dem positiven Testergebnis noch in der Schule gewesen, führt dies zu einer täglichen Testung für zwei Wochen. Liegt der letzte Schulbesuch länger zurück, ist die tägliche Testung wegen dieses Falls nicht notwendig.
- Welche Kinder sind verpflichtet, sich zu testen?
Mit dem Wechsel im Stundenplan stehen Lehrkräfte u.U. vor der Situation, dass sie die Impfnachweise der Kinder nie gesehen haben. Auch die entsprechenden Eintragungen im ersten Testheft sind nicht mehr einsehbar, da die Kinder zum Halbjahr ein neues Testheft bekommen haben.
Wir haben uns für folgende Vorgehensweise entschieden:
Ich bitte alle Familien, ab nächster Woche Mittwoch den Kindern einmalig ihren Impfnachweis (in Papierform oder auf dem Handy) mitzugeben. Die Lehrkraft, die mit der Testung dran ist, lässt sich von jedem Kind, dass
A) entweder nicht testen will oder
B) zwar freiwillig am Testangebot teilnimmt, aber zusätzlich sein Impfzertifikat vorlegen will,
dieses zeigen, und klebt auf die laminierten Ablagekarten in das Feld neben den Namen des Kindes einen Klebepunkt. Auf diese Weise weiß auch jede Vertretungslehrkraft verlässlich, welches Kind testen muss, welches testen kann.
Dieses Vorgehen gilt nur für die Sekundarstufe I.
Und nun die wirklich gute Nachricht: Heute gab es zum ersten Mal seit längerer Zeit keinen positiven Schnelltest in der Schule!!!
Aktuelle Telefonnummern:
Die Pandemie zeigt sehr eindringlich, wie wichtig es ist, dass wir aktuelle Kontaktdaten der Eltern zur Verfügung haben. Insbesondere die Telefonnummern, unter denen wir Sie im Notfall (z.B. bei einem positiven Test) erreichen können, sind wesentlich. Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns über eine Änderung der persönlichen Daten wie Telefonnummern informieren. Vielen Dank!
Intensivarbeitszeit im Sekretariat:
Unsere Mitarbeiterinnen im Sekretariat leisten seit nunmehr zwei Jahren ein immenses Pensum an Mehrarbeit, weil wir alle administrativen, organisatorischen, vorbereitenden und nachbereitenden Arbeiten rund um Corona gemeinsam stemmen.
Dennoch muss die „normale“ Fülle an Aufgaben ebenfalls geleistet werden. Sie können uns sehr unterstützen, wenn Sie versuchen, in der Zeit der 4. Stunde (10.30 – 11.15 Uhr) nur im Notfall telefonisch Kontakt aufzunehmen. Davor und danach stehen wir natürlich telefonisch zur Verfügung.
Nachschreibe-Termine im 2. Halbjahr:
Auch im 2. Halbjahr gibt es wöchentliche Nachschreibetermine. Sie finden im Lernzentrum statt und liegen in der Regel in der 8. bzw. 8./9. Stunde Ich erinnere daran, dass über die Frage, ob eine Klassenarbeit von einzelnen Schüler*innen nachgeschrieben wird, die unterrichtende Lehrkraft entscheidet. Es gibt kein Anrecht auf einen Nachschreibe-Termin. Ist dieser allerdings angesetzt, ist der/die Schüler*in verpflichtet, diesen wahrzunehmen.
Gerade vor dem Hintergrund von teilweise längeren Fehlzeiten muss auf einzelne schriftliche Leistungskontrollen verzichtet werden, um das betreffende Kind nicht nach Rückkehr zu überfordern.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende! Bleiben Sie behütet! Mit freundlichen Grüßen

Schulleiterin