Newsletter 8, 10.11.2021

Stand Mittwoch, 10.11.2021, 17.00 Uhr

Themen: Neue Regeln aus dem hessischen Kultusministerium – Planungsstand „Tag der offenen Tür“ – Quarantäneerlass Hessen

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

nachdem bereits am Montagabend unser Ministerpräsident in der Presse über die neuesten Regelungen für die Schulen gesprochen hatte, erreichte uns gestern Vormittag um 9:00 Uhr auch die offizielle Information an die Schulleitungen.

Neu ist lediglich, dass wir wegen der weiterhin steigenden Infektionszahlen wieder dreimal in der Woche testen werden. Dabei ist im Schreiben die Rede davon, dass die dritte Testung in dieser Woche wegen der Kurzfristigkeit freigestellt ist.

Wir sind nun in der Situation, dass wir gemäß der Weisung eine relativ knappe Vorratshaltung an Selbsttest betreiben, so dass wir jetzt einen echten Engpass vorliegen haben, wenn wir am Freitag eine dritte Testung durchführen. Sollte die Lieferung der neuen Tests jedoch morgen erfolgen, können wir bereits am Freitag in allen Klassen ein drittes Mal testen. Ihre Kinder werden entsprechend von den Lehrkräften informiert.

Nach nunmehr acht Unterrichtswochen ist es sogar in den Hauptfächern spürbar, dass gerade bei den jüngeren Schülerinnen und Schülern die Testung so viel Zeit vom Unterricht wegnimmt, dass die geplanten Inhalte des Halbjahres nur schwerlich in Ruhe besprochen, erlernt und geübt werden können. Deshalb sind wir intensiv am Überlegen und Planen, ob und wie man die Testung in eine andere Unterrichtsstunde legen könnte. Es sind jedoch noch einige Absprachen notwendig, deshalb werde ich mich zu diesem Punkt am Ende der Woche erneut äußern.

Dass trotz steigender und horrend hoher Infektionszahlen die Maskenpflicht am Platz aufgehoben wurde und aufgehoben bleibt, ist mir persönlich unverständlich. Natürlich ist es anstrengend, den ganzen Tag eine Maske zu tragen, jedoch erhöht dies nachweislich die Sicherheit aller. Vielleicht ist ein guter Weg, dass alle Mitglieder der Schulgemeinde ihre Maske so oft es möglich ist, tragen. Natürlich soll das Befinden nicht eingeschränkt sein, aber ich habe großes Vertrauen und dies ist auch meine Beobachtung in den Klasen, in denen ich unterrichte, dass alle damit verantwortungsvoll umgehen.

Seit Freitagabend können sich interessierte Familien über die Homepage für den Tag der offenen Tür anmelden. Die Besucherfamilien bekommen ein Zeitfenster für den Einlass zugewiesen. Dies ist notwendig, um Besucherströme kanalisieren zu können und Wartschlangen zu vermeiden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Veranstaltung als 3G-Veranstaltung geplant und alle unsere Lehrkräfte, sind gemeinsam mit Schüler*innen am Planen, wie sich die Fächer, AGs, etc. am besten präsentieren.

Wir überlegen dennoch sehr aufmerksam, welche Präsentationen auch unter Corona gut geeignet sind, und wie man den Tag gestaltet, damit er sicher verläuft. Deshalb wird es notwendig sein, dass Schüler*innen, die eine Aufgabe übernehmen, nach Beendigung die Schule wieder verlassen. Leider ist es nicht möglich, die Einlasszeit einer schon zur Schulgemeinde gehörenden Familie nach dem Auftritt eines Geschwisterkindes zu steuern. Ich bitte um Verständnis. Vielleicht passt es ja durch Zufall zusammen, vielleicht kann das jüngere Geschwisterkind einen Auftritt der älteren Schwester/des älteren Bruders erst im nächsten Jahr anschauen, wenn hoffentlich alles wieder normal läuft.

Am 05. November trat der neue einheitliche Quarantäneerlass in Hessen in Kraft. Er sieht vor, dass im Falle eines positiven Selbsttests nur das betroffene Kind nach Hause und nach Bestätigung durch PCR-Test in Quarantäne geht. Die Lerngruppe(n) verbleiben im Präsenzunterricht und testen dann jeden Tag für die Dauer  von 14 Tagen. Auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz bestünde dann für diese Klassen(n).

Dass für Sportvereine teilweise andere Regeln gelten bzw. vom Gesundheitsamt andere Entscheidungen getroffen werden, kann ich Ihnen weder erklären noch kann ich es ändern. Wie so oft in dieser Pandemie müssen wir dies hinnehmen. Ich versteh Ihre Irritation über diese unterschiedliche handhabe, weise jedoch daraufhin, dass allein die Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes im Einzelfall über zusätzliche Quaranteverfügungen entscheiden. Diese kommunizieren direkt mit den betroffenen Familien.

Ich begrüße es, wenn Sie uns informieren, falls es in Ihrer Familie Infektionen mit dem Corona-Virus gibt. Unter bestimmten Umständen könnte Ihr (selbst nicht betroffenes) Kind dennoch in den Unterricht kommen (siehe Quarantäne-Erlass: Quarantäneerlass HMSI HKM 03-11-2021.pdf) .

Gerade bei ungeklärten Lagen bitten wir darum, möglichst umfassend schon im Vorfeld testen zu lassen, um sowohl Schulbesuch als auch Sicherheit aller gewährleisten zu können.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Schulleiterin