Schulvertrag

Das Schulverhältnis wird durch einen Vertrag zwischen der Stiftung Edith-Stein-Schule und der Schülerin bzw. dem Schüler und dessen Erziehungsberechtigten begründet. Der Vertragstext wurde von Bistum Mainz für alle weiterführenden Schulen der Diözese erstellt.

Schulordnung

Das Bistum Mainz hat für die weiterführenden Schulen eine Schulordnung erlassen, die auch für die Edith-Stein-Schule gilt. Die Schulordnung ist Bestandteil des Schulvertrags.

Hausordnung

Die schulischen Gremien haben eine Hausordnung für die Edith-Stein-Schule beschlossen. Die Hausordnung ist Bestandteil des Schulvertrags.

Pausenordnung

Die schulischen Gremien haben eine Pausenordnung für die Edith-Stein-Schule beschlossen.

3. Fremdsprache

Wahlzettel für die 3. Fremdsprache

Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens

Die Kriterien für die Vergabe der Noten im Arbeits- und Sozialverhalten können Sie hier herunterladen

Spendenformular

Hier können Sie das Formular für Spenden an die ESS herunterladen.