Stand Montag, 01.11.2021, 12.00 Uhr
Sonderthema: Neuauflage des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes in Hessen – das geht uns alle an! Petition „Freie Schulen fair finanzieren“ unterstützen!
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Aktionsbündnis Freie Schulen fair finanzieren hat eine Petition an den Hessischen Landtag formuliert, um eine angemessene Refinanzierung der freien Schulen über das neue Ersatzschulfinanzierungsgesetz zu erreichen. Bitte unterstützen Sie diese Petition durch Ihre Unterschrift! Je größer die Anzahl der Unterstützer, desto mehr politisches Gewicht hat das Ersuchen.
Auf der Seite www.freie-schulen-fair-finanzieren.de wurden Fakten zusammengetragen und Links zur entsprechenden Petition gesetzt. Teilen Sie den Film https://youtu.be/mUrFGbTYKlY mit Ihren Freunden und Bekannten, um mehr Unterstützer für eine faire Finanzierung zu aktivieren.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sichert das Recht auf Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft in Art. 7 Abs. 4. Die gesetzliche Grundlage für die Refinanzierung, aber auch Genehmigung und schulfachliche Aufsicht ist jedoch Ländersache.
Das in Hessen noch gültige Ersatzschulfinanzierungsgesetz von 2013 versprach eine Refinanzierung von 85% der Schülerkosten. Diese wurden jedoch nie erreicht, im Gegenteil: wegen der real überproportional steigenden Kosten pro Schüler an öffentlichen Schulen und der jedoch unzureichende Angleichung der Refinanzierung an diese Steigerung liegen wir aktuell bei einer Kostendeckung zwischen ca. 60 und 70% (je nach Schulform).[1]
Aktuell verhandeln Vertreter*innen der Spitzenverbände der freien Schulen in Hessen mit der Landesregierung über die Neuauflage des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes. Es zeichnet sich ab, dass das neue Gesetz nach dem Willen der Verantwortlichen in der Politik noch ungünstigere Voraussetzungen haben soll als das ablaufende.
Zwei Umstände wirken sich besonders negativ aus:
- Als Basis der Berechnungen wird der Durchschnitt der realen Schülerkosten der Jahre 2018 bis 2020 gebildet. Hiervon sollen dann 80% zugrunde gelegt werden. Die Steigerung der Kosten bis 2024 gegenüber diesem Durchschnitt wird mit 7,5% angenommen. Schon jetzt ist absehbar, dass dieser Aufschlag die tatsächliche Steigerung der Kosten in den dann verstrichenen 4-6 Jahren nicht abbildet.[2] Dadurch wird die angestrebte Refinanzierung von 80% bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes nicht erreicht.
- Es soll keine Anpassung der Basis geben (Durchschnitt 2018-2020). Eine Dynamisierung der Kostensätze ist zwar vorgesehen, aber nicht bemessen an den tatsächlichen Kostensteigerungen sondern ausschließlich an den Steigerungen der Besoldungen im öffentlichen Dienst.[3] Wir benötigen in Zeiten von unstabilen Preisentwicklungen aber ein nahes Bezugsjahr, damit Fördersatz und Kostenentwicklung im Verhältnis stehen.
Die Schere zwischen der Finanzierung an öffentlichen und freien Schulen geht immer weiter auseinander. Es ist zu befürchten, dass ohne eine signifikante Nachsteuerung im Gesetzesentwurf das Schulgeld für Schülerinnen und Schüler an freien Schulen entweder steigen wird oder aber freie Schulen es finanziell nicht schaffen werden, sich am Markt zu halten.
In Hessen werden in diesem Schuljahr 48.784 Schüler*innen an 160 staatlich anerkannten Ersatzschulen beschult. Das sind 7,65% aller in Hessen lebenden schulpflichtigen Kinder!
Die freien Schulen ergänzen mit ihren besonderen Ausprägungen, Profilen und pädagogischen Konzepten Die vielfältige Schullandschaft in Hessen. Nur eine solche Vielfalt im Bildungsangebot ermöglicht ein passendes Schulumfeld für alle Kinder, in dem Bildung gelingen kann.
Gerne stehe ich Ihnen für detaillierte Rückfragen zur Verfügung. Die zitierte Kostenanalyse kann ich Interessierten ebenfalls zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen

Schulleiterin
[1] Th. Beukert für das Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft – Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. – : Statistische Erhebung der öff. Schülerkosten in Hessen, Leipzig, 2020.
[2] Aus der Kostensteigerung in den Jahren 2013-2020 kann man die zu erwartende Kostensteigerung von 2020-2024 extrapolieren.
[3] Damit gibt es keine Anknüpfung an künftige Kostentreiber wie etwa die steigenden Energiekosten, etc.