Schriftliche Arbeiten

Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten sowie die damit zusammenhängenden Regelungen für die Sekundarstufen I und II finden Sie hier für den Bildungsgang G8 und hier für den Bildungsgang G9.

Für die gymnasiale Oberstufe gelten die Regelungen, die im Bildungsgang G9 auf der Basis der aktuellen Erlasslage getroffen wurden.