Newsletter 34, 14.05.2021

Stand Freitag, 14.05.2021, 18.00 Uhr

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

bereits heute kann ich Ihnen mit recht großer Sicherheit mitteilen, wie sich der Unterricht ab Montag, den 17. Mai gestalten wird:

Voraussetzung: Die 7-Tage-lnzidenz bleibt weiterhin unter dem Wert 100:

  • Die Klassen 5 und 6 dürfen in voller Klassenstärke in den Präsenzunterricht zurückkehren.
  • Ebenso wird die Jahrgangsstufe Q2 in voller Präsenz beschult.
  • Die Jahrgangsstufen 7-10 verbleiben im Wechselunterricht nach A- und B­Gruppen.
  • Die Klassen 5, 6 und Q2 führen Montags und Mittwochs die Selbsttests durch, die Teilgruppen der Klassen 7-10 Montags und Mittwochs bzw. Dienstag und Donnerstags.

Die Vorstellung, dass 28 Kinder in einem Raum des A-Baus unterrichten werden, mag zunächst ungewohnt erscheinen. Insbesondere die Testsituation zu Beginn der 1. Stunde an zwei Tagen in der Woche (Montag und Mittwoch) erfordert eine besondere Disziplin bei den Kindern und große Ruhe und Gelassenheit bei den Lehrkräften. Dennoch bieten die fest installierten Luftfiltergeräte im A-Bau die Möglichkeit, den Infektionsschutz auf dem bestmöglichen Niveau aufrecht zu erhalten.

Die Geräte werden wie folgt genutzt:

  • Während der Testung laufen die Geräte auf 100 % Umwälzungsvolumen.
  • In der normalen Unterrichtssituation genügen 40-50 %, um den empfohlenen Volumendurchsatz zu erreichen.
  • Während der Stoßlüftungsintervalle zur Reduzierung des Kohlendioxidgehalts in

der Luft sind die Decken-Anlagen auszuschalten.

Auf der Homepage finden Sie unter „Wichtige Hinweise/Schule in Zeiten von Corona“ das aktuelle Ministerschreiben, sowie die Anlage zu Fragen der Versetzung und zu schriftlichen Leistungsnachweisen.

Bereits vor vielen Wochen haben wir uns innerhalb des Kollegiums mit Fragen der Bedeutung, Gewichtung und Zielsetzung von schriftlichen Leistungsnachweisen beschäftigt. Auch die Ihnen mitgeteilten schulinternen Vereinbarungen zur Anzahl von schriftlichen Leistungsnachweisen in Haupt- und Nebenfächern decken sich mit den Angaben des Ministeriums.

Bitte beachten Sie insbesondere die pädagogischen Gestaltungsmöglichkeiten rund um Fragen zur Versetzung und freiwilligen Wiederholung.

Der Termin, bis zu dem Sie als Eltern eine freiwillige Wiederholung beantragt haben müssen, wurde etwas nach hinten verschoben (1. Juni). Damit haben Sie etwas mehr Zeit,

die tatsächliche Unterrichtssituation ihres Kindes beobachten und einschätzen zu können. Auch wir Lehrkräfte werden die Zeit verstärkt nutzen, um eine verlässliche Prognose zum Lernerfolg einzelner Kinder treffen zu können.

Sollten Sie überlegen, ob sie eine freiwillige Wiederholung Ihres Kindes beantragen wollen, suchen Sie Beratung bei den Fachlehrkräften oder der Klassenleitung Ihres Kindes. Unsere Lehrkräfte werden Sie umfassend beraten und können eine wertvolle, weil professionelle Perspektive zu Ihren Überlegungen beisteuern.

Es besteht große Einigkeit darüber, dass in den nächsten Wochen, aber auch weit in das kommende Schuljahr hinein, wir Lehrkräfte gemeinsam mit allen Klassen und Lerngruppen die Folgen des Distanz- und Wechselunterrichts evaluieren und ggf. aufarbeiten müssen. Bei Überlegungen hinsichtlich der Möglichkeiten einer Wiederholung rate ich zu Bedacht und Maß. Vor dem Hintergrund der emotionalen Verluste der letzten Monate bei Kindern und Jugendlichen aufgrund des Entzugs von Begegnungsmöglichkeiten und Einschränkungen der Sozialkontakte, halte ich eine zusätzliche Belastung durch ein neues Klassenumfeld für eher bedenklich.

Über eventuelle Anträge zur freiwilligen Wiederholung entscheidet die Klassenkonferenz. Ich wünsche Ihnen weiterhin ein erholsames verlängertes Wochenende, das nun doch mit sonnigerem Wetter aufwartet, als zunächst prognostiziert.

Genießen Sie den Sonnenschein!

Mit freundlichen Grüßen

Schulleiterin